Gewinnspiele

Urlaub buchen und Chance auf Gewinn nutzen

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1. Veranstalter, Geltungsbereich und Anerkennung der Allgemeinen Teilnahmebedingungen

1.1. Diese Allgemeinen Teilnahmebedingungen gelten für die Teilnahme an Gewinnspielen, Preisausschreiben und Verlosungen, die vom Ferien- und Freizeitpark Weissenhäuser Strand veranstaltet werden.

1.2. Der Ferien- und Freizeitpark Weissenhäuser Strand behält sich vor, für einzelne Gewinnspiele spezielle Teilnahmebedingungen festzulegen. Diese sind auf der jeweiligen Gewinnspielaktionsseite im Internet des Ferien- und Freizeitparks Weissenhäuser Strand einsehbar.

1.3. Die Gewinnspiele werden durch den Ferien- und Freizeitpark Weissenhäuser Strand, Seestr. 1, 23758 Weissenhäuser Strand, durchgeführt.

1.4. Durch die Teilnahme an einem Gewinnspiel erkennt der Teilnehmer diese Allgemeinen Teilnahmebedingungen ausdrücklich und verbindlich an.

1.5. Der Begriff „Gewinnspiel“ umfasst im Folgenden sowohl Gewinnspiele als auch Verlosungen und Preisausschreiben.

1.6. Stornierte Urlaube sind von der Teilnahme an Gewinnspielen ausgeschlossen.

1.7. Der Versand von Veranstaltungstickets erfolgt in der Regel ca. 2 Tage vor dem Veranstaltungstermin in digitaler Form an die vom Teilnehmer angegebene E-Mail-Adresse.

2. Teilnahmeberechtigung

2.1. Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.

2.2. Ausgeschlossen von der Teilnahme sind Mitarbeiter des Ferien- und Freizeitparks Weissenhäuser Strand sowie Personen, die mit der Durchführung des Gewinnspiels betraut sind oder waren. Ebenso ausgeschlossen sind Angehörige ersten und zweiten Grades dieser Personen sowie deren Lebenspartner in eheähnlicher Gemeinschaft.

2.3. Jeder Teilnehmer darf nur einmal am Gewinnspiel teilnehmen.

2.4. Die Teilnahme am Gewinnspiel ist nicht an den Erwerb von Waren, Dienstleistungen, Spenden oder ähnliches gebunden.

3. Ablauf des Gewinnspiels

3.1. Die Einzelheiten zum Ablauf des Gewinnspiels, einschließlich des Beginns und Endes, des Teilnahme- und Auswahlverfahrens sowie etwaiger Gewinnfragen oder -aufgaben, werden auf der entsprechenden Angebotsseite des Ferien- und Freizeitparks Weissenhäuser Strand bekannt gegeben.

4. Teilnahme über Telefon / Kosten

4.1. Die Teilnahme am Gewinnspiel ist schriftlich oder über die im jeweiligen Angebot angegebene(n) Telefonnummer(n) möglich.

5. Gewinn

5.1. Eine Barauszahlung von Sachpreisen oder ein Umtausch des Gewinns sind ausgeschlossen. Der Gewinnanspruch ist nicht übertragbar.

5.2. Sofern nicht anders angegeben, wird der Sachpreis dem Gewinner kostenfrei zugesandt.

5.3. Der in der Gewinnspielbeschreibung bildlich oder schriftlich dargestellte Gewinn kann von dem tatsächlichen Gewinn abweichen. Abweichungen sind möglich.

6. Ausschluss von Teilnehmern

6.1. Der Ferien- und Freizeitpark Weissenhäuser Strand behält sich vor, Teilnehmer vom Gewinnspiel auszuschließen, insbesondere bei Verstößen gegen die Teilnahmebedingungen oder Manipulationsversuchen.

6.2. Teilnehmer können ausgeschlossen werden, wenn der begründete Verdacht besteht, dass sie sich in strafbarer Weise oder in einer die Unternehmensreputation schädigenden Art und Weise äußern werden.

7. Ausschluss von der Ausschüttung des Gewinns

7.1. Erkennt der Ferien- und Freizeitpark Weissenhäuser Strand nachträglich, dass ein Teilnehmer gegen die Teilnahmebedingungen verstoßen hat oder nicht teilnahmeberechtigt ist, kann dieser vom Gewinn ausgeschlossen werden.

8. Veröffentlichung von Namen; Promotion

8.1. Der Ferien- und Freizeitpark Weissenhäuser Strand ist berechtigt, den Namen des Gewinners auf seinen Internetseiten und Social-Media-Kanälen zu veröffentlichen, sofern der Gewinner nicht ausdrücklich widerspricht.

8.2. Der Gewinner erklärt sich bereit, im angemessenen Umfang kostenfrei für Audio-, Foto-, Bild- und Textpromotion zur Verfügung zu stehen und stimmt der Veröffentlichung seiner Beiträge im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel zu.

9. Abbruch des Gewinnspiels

9.1. Der Ferien- und Freizeitpark Weissenhäuser Strand behält sich das Recht vor, das Gewinnspiel jederzeit abzubrechen oder zu beenden, insbesondere bei höherer Gewalt oder anderen organisatorischen, technischen oder rechtlichen Hindernissen. In einem solchen Fall bestehen keine Ansprüche der Teilnehmer gegen den Ferien- und Freizeitpark Weissenhäuser Strand.

10. Haftung

10.1. Der Ferien- und Freizeitpark Weissenhäuser Strand übernimmt keine Haftung für falsche Informationen, die von Teilnehmern oder Dritten im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel verbreitet werden.

10.2. Der Ferien- und Freizeitpark Weissenhäuser Strand übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit von Verlinkungen oder Verweisen im Rahmen des Gewinnspiels.

10.3. Eine Haftung für Schäden aufgrund technischer Störungen, Verzögerungen oder Unterbrechungen von Übertragungen sowie Schäden im Zusammenhang mit der Teilnahme am Gewinnspiel oder der Nutzung des Gewinns ist ausgeschlossen, sofern nicht gesetzlich zwingend etwas anderes vorgesehen ist. Hierzu zählen insbesondere Ansprüche wegen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie wesentlichen Vertragspflichten.

11. Verhältnis mündliche Angaben / schriftliche Teilnahmebedingungen

11.1. Abweichungen von mündlichen Angaben zu den Allgemeinen Teilnahmebedingungen oder zu den Teilnahmebedingungen einzelner Gewinnspiele gelten ausschließlich gemäß den schriftlichen Teilnahmebedingungen des jeweiligen Gewinnspiels.

12. Änderung der Teilnahmebedingungen

12.1. Der Ferien- und Freizeitpark Weissenhäuser Strand behält sich das Recht vor, die Teilnahmebedingungen jederzeit zu ändern.

13. Datenschutz

13.1. Die personenbezogenen Daten der Teilnehmer werden ausschließlich zur Durchführung und Abwicklung des Gewinnspiels gespeichert und verwendet. Eine Weitergabe an Dritte oder Nutzung für Werbezwecke erfolgt nicht.

13.2. Nach Abschluss des Gewinnspiels werden die Teilnehmerdaten umgehend gesperrt und gemäß den technischen Routinen gelöscht. Teilnehmer können ihre Teilnahme und die Einwilligung zur Datenverarbeitung jederzeit widerrufen. Der Widerruf ist an marketing@weissenhaeuserstrand.de zu richten.

13.3. Im Falle der Löschung der Daten entfällt die Teilnahme am Gewinnspiel sowie an eventuell nachfolgenden Verlosungen.

14. Schlussbestimmungen

14.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

14.2. Abweichungen von diesen Teilnahmebedingungen bedürfen der Schriftform, ebenso wie Änderungen des Schriftformerfordernisses.

14.3. Sollten einzelne Klauseln dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein, bleiben die übrigen Bedingungen in vollem Umfang wirksam. Anstelle der unwirksamen Klausel tritt eine entsprechende, wirksame Regelung. Gleiches gilt bei Regelungslücken.

14.4. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Weissenhäuser Strand, sofern eine abweichende Vereinbarung zulässig ist. Andernfalls gilt der Sitz oder Wohnsitz der beklagten Partei.

14.5. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

15. Gewinnspielanbieter

Anbieter des Gewinnspiels ist:

Weissenhäuser Strand GmbH & Co. KG
Seestr. 1
23758 Weissenhäuser Strand

Tel.: 04361 55 0
Fax: 04361 55 2720
E-Mail: info@weissenhaeuserstrand.de

Umsatzsteueridentifikations-Nr.: DE 135233849
Amtsgericht: Oldenburg in Holstein HR A 1093

Persönlich haftende Gesellschafterin:
Weissenhäuser Strand Betriebs GmbH
Geschäftsführer: David Depenau, Hagen Dreischhoff
Amtsgericht: Oldenburg/H. HR B 122

1. Veranstalter, Geltungsbereich und Anerkennung der allgemeinen Teilnahmebedingungen 

1.1. Diese Allgemeine Bedingungen gelten für die Teilnahme an den Gewinnspielen, Preisausschreiben, Lotterien und Verlosungen, die vom Ferien- und Freizeitpark Weissenhäuser Strand GmbH & Co. KG veranstaltet werden. 

1.2. Der Ferien- und Freizeitpark Weissenhäuser Strand GmbH & Co. KG behält sich vor, für einzelne Gewinnspiele besondere Teilnahmebedingungen aufzustellen. Diese sind dann auf der jeweiligen Gewinnspielaktionsseite im Internet des Ferien- und Freizeitparks Weissenhäuser Strand GmbH & Co. KG einsehbar. 

1.3. Die Gewinnspiele werden vom Ferien- und Freizeitpark Weissenhäuser Strand GmbH & Co. KG, Seestr. 1, 23758 Weissenhäuser Strand veranstaltet. 

1.4. Mit der Teilnahme an einem Gewinnspiel, das der Ferien- und Freizeitpark Weissenhäuser Strand GmbH & Co. KG veranstaltet, erkennt der Teilnehmer ausdrücklich und verbindlich diese Allgemeinen Teilnahmebedingungen an. 

1.5. Im Folgenden umfasst der Begriff „Gewinnspiel“ sowohl Gewinnspiele als auch Verlosungen, Glückspiele, Lotterien und Preisausschreiben.

1.6. Die Teilnahme am Gewinnspiel erfordert den Like der Facebook bzw. Instagram-Seite des Ferien- und Freizeitpark Weissenhäuser Strand GmbH & Co. KG, sowie das Erfüllen der Aufgabe aus dem entsprechenden Post.

2. Teilnahmeberechtigung 

2.1. teilnahmeberechtigt sind alle natürlichen Personen,

  • die das 18. Lebensjahr vollendet haben.
  • die mit einem privaten Account auf Facebook oder Instagram registriert sind.

2.2. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Mitarbeiter des Ferien- und Freizeitparks Weissenhäuser Strand GmbH & Co. KG und alle Personen, welche mit der Durchführung des jeweiligen Gewinnspiels beschäftigt sind oder waren. Gleiches gilt für Angehörige (§15 Abgabenordnung) ersten und zweiten Grades dieser Personen sowie deren Lebenspartner in eheähnlicher Gemeinschaft. 

2.3. Für die Richtigkeit der angegebenen Daten (insbesondere Telefonnummer und Post-/Email-Adresse) ist der Teilnehmer verantwortlich.

2.4. Die Personenangaben müssen der Wahrheit entsprechen. Andernfalls erfolgt ein Ausschluss vom Gewinnspiel nach Ziffer 7.

3. Ablauf des Gewinnspiels 

Über den Ablauf des jeweiligen Gewinnspiels wird der Teilnehmer über Social Media, ggf. auch in besonderen Teilnahmebedingungen (siehe unter Ziffer 1) informiert. Dies betrifft u.a. Beginn und Ende des Spiels, Teilnahme- und Auswahlverfahren, eventuelle Gewinnfragen bzw. - aufgaben. Das Datum der Auslosung des Gewinnspiels wird auf Social Media bekannt gegeben.

4. Gewinner

4.1. Die Gewinner werden nach Ziehung bei Facebook bzw. Instagram per Nachricht benachrichtigt. Antwortet ein Gewinner nicht innerhalb von drei 5 Werktagen, wird der Gewinn erneut unter allen Teilnehmern verlost. Eine öffentliche Bekanntgabe der Gewinner erfolgt unter dem jeweiligen Post nachdem der Gewinner sich zurückgemeldet hat.

4.2. Der Teilnehmende ist für die Richtigkeit der angegebenen Kontaktdaten verantwortlich. Falls der Gewinn im Zuge des Gewinnspiels durch fehlerhafte Datenangaben nicht richtig zugeordnet werden kann, entfällt der Gewinnanspruch des Teilnehmenden.

5. Gewinn und Gewinner

5.1. Bei Sachpreisen ist eine Barauszahlung des Gewinnwertes bzw. ein Umtausch des Gewinns ausgeschlossen. Der Gewinnanspruch ist nicht übertragbar. 

5.2. Wenn im Angebot nicht anders mitgeteilt, wird der Sachpreis dem Gewinner kostenfrei zugestellt. Hierbei ist die Lieferzeit der Sachpreise zu berücksichtigen.

5.3. Der in der Gewinnspielbeschreibung des Ferien- und Freizeitparks Weissenhäuser Strand GmbH & Co. KG gegebenenfalls bildlich oder schriftlich präsentierte Gewinn ist nicht zwingend mit dem zu gewinnenden Gegenstand identisch. Abweichungen sind möglich. 

5.4 Ist der Gewinn ein Urlaub oder ein Gutschein für Angebote des Veranstalters, hat der Gewinner saisonal bedingte Abweichungen und Einschränkungen im Umfang der Leistung hinzunehmen. Ein Ausgleich der Wertdifferenz ist ausgeschlossen.

6. Ausschluss von Teilnehmern 

6.1. Der Ferien- und Freizeitpark Weissenhäuser Strand GmbH & Co. KG behält sich vor, Teilnehmer von der Teilnahme am Gewinnspiel auszuschließen. Dies gilt insbesondere bei schuldhaften Verstößen gegen die Teilnahmebedingungen oder falls Teilnehmer den Teilnahmevorgang oder das Spiel manipulieren bzw. versuchen zu manipulieren oder sich anderer unredlicher Hilfsmittel bedienen. 

6.2. Der Ferien- und Freizeitpark Weissenhäuser Strand GmbH & Co. KG kann Teilnehmer ausschließen, bei denen der begründete Verdacht besteht, dass diese sich über den Ferien- und Freizeitpark Weissenhäuser Strand GmbH & Co. KG in strafbarer, insbesondere in ehrverletzender oder volksverhetzender Weise äußern werden. 

7. Ausschluss von der Ausschüttung des Gewinns 

Stellt der Ferien- und Freizeitpark Weissenhäuser Strand GmbH & Co. KG  nachträglich fest, dass der Teilnehmer einem im Sinne von Ziff. 6 zum Ausschluss führenden Grund verwirklicht hat bzw. nicht teilnahmeberechtigt im Sinne der Ziff. 2 war, kann der Ferien- und Freizeitpark Weissenhäuser Strand diesen von der Ausschüttung des Gewinns ausschließen. 

8. Veröffentlichung von Namen; Promotion 

8.1. Der Ferien- und Freizeitpark  Weissenhäuser Strand GmbH & Co. KG darf den Namen des Gewinners öffentlich auf den Internetseiten oder Social Media Seiten des Ferien- und Freizeitpark Weissenhäuser Strand GmbH & Co. KG bekannt geben, es sei denn, der Gewinner widerspricht ausdrücklich einer Veröffentlichung. 

8.2. Der Gewinner verpflichtet sich, in vertretbarem Rahmen kostenfrei für Audio-, Foto-, Bild- und Textpromotion im Hörfunk, Internet oder gedruckten Veröffentlichungen zur Verfügung zu stehen und willigt einer dem Gewinnspielverlauf zweckgebunden entsprechenden Veröffentlichung seines Beitrages, in Wort, Bild oder Text, zu. 

9. Abbruch des Gewinnspiels 

Der Ferien- und Freizeitpark Weissenhäuser Strand GmbH & Co. KG behält sich vor, das Gewinnspiel jederzeit abzubrechen oder zu beenden. Dies gilt insbesondere bei höherer Gewalt oder falls das Gewinnspiel aus anderen organisatorischen, technischen oder rechtlichen Gründen nicht durchgeführt bzw. fortgesetzt werden kann. Den Teilnehmern stehen in einem solchen Fall keine Ansprüche gegen den Ferien- und Freizeitpark Weissenhäuser Strand GmbH & Co. KG zu. 

10. Haftung 

10.1. Der Ferien- und Freizeitpark Weissenhäuser Strand GmbH & Co. KG haftet nicht für falsche Informationen, die die durch Teilnehmer und/oder Dritte geäußert und verbreitet werden und die mit der Verbreitung von Informationen zum Gewinnspiel im Zusammenhang stehen. 

10.2. Der Ferien- und Freizeitpark Weissenhäuser Strand GmbH & Co. KG übernimmt keine Gewähr dafür, dass alle Verlinkungen und Verweise, die im Rahmen des Gewinnspiels getätigt werden richtig bzw. vollständig sind. 

10.3. Der Ferien- und Freizeitpark Weissenhäuser Strand GmbH & Co. KG haftet nicht für Schäden aufgrund von Störungen technischer Anlagen, für Verzögerungen oder Unterbrechungen von Übertragungen oder für Schäden, die im Zusammenhang mit der Teilnahme am Gewinnspiel bzw. mit der Annahme und der Nutzung des Gewinns stehen. Hiervon unberührt bleiben etwaige Ersatzansprüche aufgrund der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie von wesentlichen Vertragspflichten. 

11. Verhältnis mündliche Angaben / schriftliche Teilnahmebedingungen 

Weichen mündliche Angaben inhaltlich von den vorstehenden Allgemeinen Teilnahmebedingungen oder von den Teilnahmebedingungen einzelner Gewinnspiele ab, so gelten bezüglich der abweichenden Angaben ausschließlich die Regelungen der Allgemeinen Teilnahmebedingungen bzw. der schriftlichen Teilnahmebedingung des jeweiligen Gewinnspiels. 

12. Änderung der Teilnahmebedingungen 

Der Ferien- und Freizeitpark Weissenhäuser Strand GmbH & Co. KG behält sich vor, jederzeit die Teilnahmebedingungen zu ändern. 

13. Datenschutz 

13.1. Alle personenbezogenen Daten des Teilnehmers werden ausschließlich zum Zwecke der Durchführung und Abwicklung des Gewinnspiels gespeichert und genutzt. Eine unberechtigte Weitergabe an Dritte findet nicht statt. Ebenso eine Nutzung für Werbezwecke. 

13.2. Nach Abschluss des Gewinnspiels werden die Daten der Teilnehmer unverzüglich gesperrt und innerhalb der technisch vorgegebenen Routinen anschließend gelöscht. Es steht jedem Teilnehmer frei, seine Teilnahme am Gewinnspiel sowie seine Einwilligung zur Speicherung und Verwendung seiner Daten zu widerrufen. Der Widerruf ist zu richten an marketing@weissenhaeuserstrand.de. 

13.3. Mit der Löschung der Daten ist die Teilnahme am Gewinnspiel und einer ggf. nachfolgenden Verlosung ausgeschlossen. 

14. Schlussbestimmungen 

14.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. 

14.2. Abweichungen von diesen Teilnahmebedingungen bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das gleiche gilt hinsichtlich der Abbedingungen des Schriftformerfordernisses. 

14.3. Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Klauseln ganz oder teilweise nichtig, unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleiben die übrigen Bedingungen wirksam. An deren Stelle tritt eine entsprechende gültige Klausel. Gleiches gilt bei Vorliegen einer Regelungslücke. 

14.4. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Weissenhäuser Strand GmbH & Co. KG, soweit eine Vereinbarung hierüber zulässig ist. ansonsten gilt der Sitz bzw. Wohnsitz der beklagten Partei. 

14.5. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. 

14.6. Das Gewinnspiel steht in keiner Verbindung zu Facebook oder Instagram und wird in keiner Weise von den Plattformen gesponsert, unterstützt oder organisiert. Der Empfänger der von Ihnen bereitgestellten Informationen ist nicht Facebook oder Instagram, sondern der der Ferien- und Freizeitpark Weissenhäuser Strand GmbH & Co. KG. Die von Ihnen bereitgestellten Informationen werden lediglich für das Gewinnspiel verwendet.

15. Gewinnspielanbieter 

Anbieter des Gewinnspiels ist:

Weissenhäuser Strand GmbH & Co. KG
Seestr. 1
23758 Weissenhäuser Strand 

Tel.: 04361 55 0
Fax: 04361 55 2720
E-Mail: info@weissenhaeuserstrand.de

Umsatzsteueridentifikations-Nr.: DE 135233849
Amtsgericht: Oldenburg in Holstein HR A 1093

Persönlich haftende Gesellschafterin:
Weissenhäuser Strand Betriebs GmbH
Geschäftsführer: David Depenau, Hagen Dreischhoff
Amtsgericht: Oldenburg/H. HR B 122

1. Veranstalter, Geltungsbereich und Anerkennung der allgemeinen Teilnahmebedingungen 

1.1. Diese Allgemeine Bedingungen gelten für die Teilnahme an den Gewinnspielen, Preisausschreiben, Lotterien und Verlosungen, die vom Ferien- und Freizeitpark Weissenhäuser Strand GmbH & Co. KG veranstaltet werden. 

1.2. Der Ferien- und Freizeitpark Weissenhäuser Strand GmbH & Co. KG behält sich vor, für einzelne Gewinnspiele besondere Teilnahmebedingungen aufzustellen. Diese sind dann auf der jeweiligen Gewinnspielaktionsseite im Internet des Ferien- und Freizeitparks Weissenhäuser Strand GmbH & Co. KG einsehbar. 

1.3. Die Gewinnspiele werden vom Ferien- und Freizeitpark Weissenhäuser Strand GmbH & Co. KG, Seestr. 1, 23758 Weissenhäuser Strand veranstaltet. 

1.4. Mit der Teilnahme an einem Gewinnspiel, das der Ferien- und Freizeitpark Weissenhäuser Strand GmbH & Co. KG veranstaltet, erkennt der Teilnehmer ausdrücklich und verbindlich diese Allgemeinen Teilnahmebedingungen an. 

1.5. Im Folgenden umfasst der Begriff „Gewinnspiel“ sowohl Gewinnspiele als auch Verlosungen, Glückspiele, Lotterien und Preisausschreiben.

1.6. Die Teilnahme am Gewinnspiel erfordert den Like der Facebook bzw. Instagram-Seite des Ferien- und Freizeitpark Weissenhäuser Strand GmbH & Co. KG, sowie das Erfüllen der Aufgabe aus dem entsprechenden Post.

2. Teilnahmeberechtigung 

2.1. teilnahmeberechtigt sind alle natürlichen Personen,

  • die das 18. Lebensjahr vollendet haben.
  • die mit einem privaten Account auf Facebook oder Instagram registriert sind.

2.2. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Mitarbeiter des Ferien- und Freizeitparks Weissenhäuser Strand GmbH & Co. KG und alle Personen, welche mit der Durchführung des jeweiligen Gewinnspiels beschäftigt sind oder waren. Gleiches gilt für Angehörige (§15 Abgabenordnung) ersten und zweiten Grades dieser Personen sowie deren Lebenspartner in eheähnlicher Gemeinschaft. 

2.3. Für die Richtigkeit der angegebenen Daten (insbesondere Telefonnummer und Post-/Email-Adresse) ist der Teilnehmer verantwortlich.

2.4. Die Personenangaben müssen der Wahrheit entsprechen. Andernfalls erfolgt ein Ausschluss vom Gewinnspiel nach Ziffer 7.

3. Ablauf des Gewinnspiels 

Über den Ablauf des jeweiligen Gewinnspiels wird der Teilnehmer über Social Media, ggf. auch in besonderen Teilnahmebedingungen (siehe unter Ziffer 1) informiert. Dies betrifft u.a. Beginn und Ende des Spiels, Teilnahme- und Auswahlverfahren, eventuelle Gewinnfragen bzw. - aufgaben. Das Datum der Auslosung des Gewinnspiels wird auf Social Media bekannt gegeben.

Das Gewinnspiel läuft vom 01. bis zum 14. Juni 2024. Die Teilnahme ist ausschließlich möglich, wenn man ein Ticket für die Fußballgolfanlage oder das Original WM-Tor im Abenteuer Dschungelland im Aktionszeitraum erwirbt. Bitte beachten Sie, dass nur Teilnehmer, die ein entsprechendes Ticket erworben haben, für das Gewinnspiel qualifiziert sind. Die Gewinner werden aus den richtigen Antworten ausgewählt. Weitere Informationen zur Teilnahme finden Sie auf den entsprechenden Aktionsseiten.

4. Gewinner

4.1. Die Gewinner werden nach Ziehung bei Facebook bzw. Instagram per Nachricht benachrichtigt. Antwortet ein Gewinner nicht innerhalb von drei 5 Werktagen, wird der Gewinn erneut unter allen Teilnehmern verlost. Eine öffentliche Bekanntgabe der Gewinner erfolgt unter dem jeweiligen Post nachdem der Gewinner sich zurückgemeldet hat.

4.2. Der Teilnehmende ist für die Richtigkeit der angegebenen Kontaktdaten verantwortlich. Falls der Gewinn im Zuge des Gewinnspiels durch fehlerhafte Datenangaben nicht richtig zugeordnet werden kann, entfällt der Gewinnanspruch des Teilnehmenden.

5. Gewinn und Gewinner

5.1. Bei Sachpreisen ist eine Barauszahlung des Gewinnwertes bzw. ein Umtausch des Gewinns ausgeschlossen. Der Gewinnanspruch ist nicht übertragbar. 

5.2. Wenn im Angebot nicht anders mitgeteilt, wird der Sachpreis dem Gewinner kostenfrei zugestellt. Hierbei ist die Lieferzeit der Sachpreise zu berücksichtigen.

5.3. Der in der Gewinnspielbeschreibung des Ferien- und Freizeitparks Weissenhäuser Strand GmbH & Co. KG gegebenenfalls bildlich oder schriftlich präsentierte Gewinn ist nicht zwingend mit dem zu gewinnenden Gegenstand identisch. Abweichungen sind möglich. 

5.4 Ist der Gewinn ein Urlaub oder ein Gutschein für Angebote des Veranstalters, hat der Gewinner saisonal bedingte Abweichungen und Einschränkungen im Umfang der Leistung hinzunehmen. Ein Ausgleich der Wertdifferenz ist ausgeschlossen.

6. Ausschluss von Teilnehmern 

6.1. Der Ferien- und Freizeitpark Weissenhäuser Strand GmbH & Co. KG behält sich vor, Teilnehmer von der Teilnahme am Gewinnspiel auszuschließen. Dies gilt insbesondere bei schuldhaften Verstößen gegen die Teilnahmebedingungen oder falls Teilnehmer den Teilnahmevorgang oder das Spiel manipulieren bzw. versuchen zu manipulieren oder sich anderer unredlicher Hilfsmittel bedienen. 

6.2. Der Ferien- und Freizeitpark Weissenhäuser Strand GmbH & Co. KG kann Teilnehmer ausschließen, bei denen der begründete Verdacht besteht, dass diese sich über den Ferien- und Freizeitpark Weissenhäuser Strand GmbH & Co. KG in strafbarer, insbesondere in ehrverletzender oder volksverhetzender Weise äußern werden. 

7. Ausschluss von der Ausschüttung des Gewinns 

Stellt der Ferien- und Freizeitpark Weissenhäuser Strand GmbH & Co. KG  nachträglich fest, dass der Teilnehmer einem im Sinne von Ziff. 6 zum Ausschluss führenden Grund verwirklicht hat bzw. nicht teilnahmeberechtigt im Sinne der Ziff. 2 war, kann der Ferien- und Freizeitpark Weissenhäuser Strand diesen von der Ausschüttung des Gewinns ausschließen. 

8. Veröffentlichung von Namen; Promotion 

8.1. Der Ferien- und Freizeitpark  Weissenhäuser Strand GmbH & Co. KG darf den Namen des Gewinners öffentlich auf den Internetseiten oder Social Media Seiten des Ferien- und Freizeitpark Weissenhäuser Strand GmbH & Co. KG bekannt geben, es sei denn, der Gewinner widerspricht ausdrücklich einer Veröffentlichung. 

8.2. Der Gewinner verpflichtet sich, in vertretbarem Rahmen kostenfrei für Audio-, Foto-, Bild- und Textpromotion im Hörfunk, Internet oder gedruckten Veröffentlichungen zur Verfügung zu stehen und willigt einer dem Gewinnspielverlauf zweckgebunden entsprechenden Veröffentlichung seines Beitrages, in Wort, Bild oder Text, zu. 

9. Abbruch des Gewinnspiels 

Der Ferien- und Freizeitpark Weissenhäuser Strand GmbH & Co. KG behält sich vor, das Gewinnspiel jederzeit abzubrechen oder zu beenden. Dies gilt insbesondere bei höherer Gewalt oder falls das Gewinnspiel aus anderen organisatorischen, technischen oder rechtlichen Gründen nicht durchgeführt bzw. fortgesetzt werden kann. Den Teilnehmern stehen in einem solchen Fall keine Ansprüche gegen den Ferien- und Freizeitpark Weissenhäuser Strand GmbH & Co. KG zu. 

10. Haftung 

10.1. Der Ferien- und Freizeitpark Weissenhäuser Strand GmbH & Co. KG haftet nicht für falsche Informationen, die die durch Teilnehmer und/oder Dritte geäußert und verbreitet werden und die mit der Verbreitung von Informationen zum Gewinnspiel im Zusammenhang stehen. 

10.2. Der Ferien- und Freizeitpark Weissenhäuser Strand GmbH & Co. KG übernimmt keine Gewähr dafür, dass alle Verlinkungen und Verweise, die im Rahmen des Gewinnspiels getätigt werden richtig bzw. vollständig sind. 

10.3. Der Ferien- und Freizeitpark Weissenhäuser Strand GmbH & Co. KG haftet nicht für Schäden aufgrund von Störungen technischer Anlagen, für Verzögerungen oder Unterbrechungen von Übertragungen oder für Schäden, die im Zusammenhang mit der Teilnahme am Gewinnspiel bzw. mit der Annahme und der Nutzung des Gewinns stehen. Hiervon unberührt bleiben etwaige Ersatzansprüche aufgrund der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie von wesentlichen Vertragspflichten. 

11. Verhältnis mündliche Angaben / schriftliche Teilnahmebedingungen 

Weichen mündliche Angaben inhaltlich von den vorstehenden Allgemeinen Teilnahmebedingungen oder von den Teilnahmebedingungen einzelner Gewinnspiele ab, so gelten bezüglich der abweichenden Angaben ausschließlich die Regelungen der Allgemeinen Teilnahmebedingungen bzw. der schriftlichen Teilnahmebedingung des jeweiligen Gewinnspiels. 

12. Änderung der Teilnahmebedingungen 

Der Ferien- und Freizeitpark Weissenhäuser Strand GmbH & Co. KG behält sich vor, jederzeit die Teilnahmebedingungen zu ändern. 

13. Datenschutz 

13.1. Alle personenbezogenen Daten des Teilnehmers werden ausschließlich zum Zwecke der Durchführung und Abwicklung des Gewinnspiels gespeichert und genutzt. Eine unberechtigte Weitergabe an Dritte findet nicht statt. Ebenso eine Nutzung für Werbezwecke. 

13.2. Nach Abschluss des Gewinnspiels werden die Daten der Teilnehmer unverzüglich gesperrt und innerhalb der technisch vorgegebenen Routinen anschließend gelöscht. Es steht jedem Teilnehmer frei, seine Teilnahme am Gewinnspiel sowie seine Einwilligung zur Speicherung und Verwendung seiner Daten zu widerrufen. Der Widerruf ist zu richten an marketing@weissenhaeuserstrand.de. 

13.3. Mit der Löschung der Daten ist die Teilnahme am Gewinnspiel und einer ggf. nachfolgenden Verlosung ausgeschlossen. 

14. Schlussbestimmungen 

14.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. 

14.2. Abweichungen von diesen Teilnahmebedingungen bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das gleiche gilt hinsichtlich der Abbedingungen des Schriftformerfordernisses. 

14.3. Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Klauseln ganz oder teilweise nichtig, unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleiben die übrigen Bedingungen wirksam. An deren Stelle tritt eine entsprechende gültige Klausel. Gleiches gilt bei Vorliegen einer Regelungslücke. 

14.4. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Weissenhäuser Strand GmbH & Co. KG, soweit eine Vereinbarung hierüber zulässig ist. ansonsten gilt der Sitz bzw. Wohnsitz der beklagten Partei. 

14.5. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. 

14.6. Das Gewinnspiel steht in keiner Verbindung zu Facebook oder Instagram und wird in keiner Weise von den Plattformen gesponsert, unterstützt oder organisiert. Der Empfänger der von Ihnen bereitgestellten Informationen ist nicht Facebook oder Instagram, sondern der der Ferien- und Freizeitpark Weissenhäuser Strand GmbH & Co. KG. Die von Ihnen bereitgestellten Informationen werden lediglich für das Gewinnspiel verwendet.

15. Gewinnspielanbieter 

Anbieter des Gewinnspiels ist:

Weissenhäuser Strand GmbH & Co. KG
Seestr. 1
23758 Weissenhäuser Strand 

Tel.: 04361 55 0
Fax: 04361 55 2720
E-Mail: info@weissenhaeuserstrand.de

Umsatzsteueridentifikations-Nr.: DE 135233849
Amtsgericht: Oldenburg in Holstein HR A 1093

Persönlich haftende Gesellschafterin:
Weissenhäuser Strand Betriebs GmbH
Geschäftsführer: David Depenau, Hagen Dreischhoff
Amtsgericht: Oldenburg/H. HR B 122

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