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In- und Outdoor-Flohmarkt am Weissenhäuser Strand
Der Flohmarkt im Ferien- und Freizeitpark Weissenhäuser Strand ist eine beliebte Veranstaltung für Schnäppchenjäger und Liebhaber von Flohmarkt-Atmosphäre. Ab 2027 findet er als In- und Outdoor-Flohmarkt statt: Neben den überdachten Standflächen im Innenbereich stehen dann erstmals auch Plätze auf dem Weihnachtsmarktgelände zur Verfügung, auf denen Verkäufer eine Hütte buchen können. Die liebevoll gestalteten Hütten, das gastronomische Angebot sowie die Schlittschuh- und Curlingbahn sorgen auch im Januar für eine besondere Atmosphäre auf dem Gelände. Ob als Besucher oder Aussteller – der Flohmarkt lädt zum Entdecken, Handeln und Verweilen ein.
Suchen, stöbern, sparen
Sind Sie auf der Suche nach Kleidung, Spielzeug oder Antiquitäten? Dann sind Sie bei unserem In- und Outdoor-Flohmarkt im Ferien- und Freizeitpark Weissenhäuser Strand genau an der richtigen Adresse.
Wann?
- Samstag, 09. Januar 2027
- Sonntag, 10. Januar 2027
- Jeweils von 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Wo?
- In der Dünengalerie, im Baltic Festsaal, im Restaurant Heimisch und auf der Möwenbräu Indoor-Terrasse
- Auf dem Gelände des Weihnachtsmarktes
Freuen Sie sich auf:
- Leckere gastronomische Angebote für den kleinen und großen Hunger
- Kostenlose Parkplätze
Verkäufer: Anbieten, handeln, verkaufen
Haben Sie ein paar Dinge, die Sie gerne verkaufen möchten? Dann kommen Sie zu unserem In- und Outdoor-Flohmarkt im Ferien- und Freizeitpark Weissenhäuser Strand und nutzen Sie unsere vielfältigen Verkaufsflächen.
Wann?
- Samstag, den 09. Januar 2027
- Sonntag, den 10. Januar 2027
- Aufbau jeweils ab 07:00 Uhr
- Verkauf von 09:00 bis 16:00 Uhr
Wo?
- In der Dünengalerie, im Baltic Festsaal, im Restaurant Heimisch und auf der Möwenbräu Indoor-Terrasse
- Auf dem Gelände des Weihnachtsmarktes
Gebühr:
- 15,00 € pro Tag für einen 3 m Stand im Baltic Festsaal, Restaurant Heimisch oder auf der Möwenbräu Indoor-Terrasse
- 15,00 € pro Tag für eine Hütte auf dem Weihnachtsmarkt (3x2 m Grundfläche)
- 20,00 € pro Tag für einen 4 m Stand in der Dünengalerie
- 20,00 € Müllkaution pro Anmeldung
Außerdem:
- Tische stehen für Sie im Indoor-Bereich zur Verfügung und werden kostenlos gestellt
- Die Hütten auf dem Weihnachtsmarkt sind mit einer Verkaufsfläche ausgestatten. Die Rückwände können individuell mit Regalen ausgestattet werden, während ein kleiner Heizstrahler für zusätzlichen Komfort sorgt.
- Pro Aussteller können bis zu drei Flohmarktstände/Hütten gebucht werden
- Kostenlose Parkplätze vorhanden
Anmeldung:
- Anmeldeschluss: bis spätestens Sonntag, den 27. Dezember 2026
Hinweise:
- In den Räumlichkeiten des Parks und auf dem Gelände des Weihnachtsmarktes herrscht ein striktes Rauchverbot
- Die Teilnahme am Flohmarkt erfolgt auf eigene Gefahr
- Bei vorzeitigem Verlassen des Veranstaltungsgeländes wird die Müllkaution einbehalten
1. Der Flohmarkt findet auf den vom Ferien- und Freizeitpark Weissenhäuser Strand (nachfolgend kurz Park) festgesetzten Flächen zu der festgelegten Veranstaltungszeit statt. Die Flohmarktaufsicht kann aus sachlich gerechtfertigtem Grund im Einzelfall den Zutritt bzw. die Teilnahme am Marktverkehr, je nach Umständen befristet, unbefristet oder räumlich begrenzt, untersagen. Ein sachlich gerechtfertigter Grund liegt insbesondere dann vor, wenn gegen diese Satzung oder gegen eine aufgrund dieser Satzung ergangene Anordnung verstoßen wird.
2. Der Park hat das Hausrecht und seinen Vertretern ist unbedingt Folge zu leisten. Zuwiderhandlungen haben Hausverbot, Strafanzeige und Regressansprüche zur Folge. Ferner ist der Park dazu berechtigt, Teilnehmer, die durch Streit, Alkohol oder sonstiges andere gefährden, von der Teilnahme auszuschließen – notfalls durch die Polizei.
3. Die Veranstaltung richtet sich an private Teilnehmer. Gewerbliche Anbieter nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung durch den Park. Die Teilnahmebedingungen dienen der Sicherheit aller Teilnehmer. Mit Betreten des Veranstaltungsgeländes akzeptieren Sie diese Marktordnung und stimmen zu, den Anweisungen der Flohmarktaufsicht Folge zu leisten.
4. Jeder kann seine Ware zum Verkauf auf dem ihm zugewiesenen Platz anbieten und verkaufen (Ausnahme: lebende Tiere, Lebens- und Genussmittel, Neuware sowie sämtliche Waren deren Freiverkauf gesetzlich verboten ist*). Generell untersagt sind Stände oder Tätigkeiten zur Anwerbung oder Information für politische und religiöse Vereinigungen. Teilnehmern, die diesen Bedingungen zuwider handeln wird der Warenverkauf auch nach Aufbau untersagt. Eine Erstattung der Standgebühren erfolgt in diesem Falle nicht. Sollte dem Park durch den gewerblichen Teilnehmer ein Schaden entstanden sein, wird dieser durch den gewerblichen Teilnehmer ersetzt. Die Entscheidung, ob ein Stand gewerblicher Natur ist, unterliegt im Zweifelsfall der Entscheidung der Flohmarktaufsicht. Glücksspiele aller Art sind untersagt.
5. Die Standplätze werden am jeweiligen Veranstaltungstag durch die Flohmarktaufsicht zugewiesen. Die Flohmarktteilnehmer sind verpflichtet, ihren Stand während der gesamten Veranstaltungsdauer verkaufsfähig zu betreiben und das Veranstaltungsgelände erst nach dem offiziellen Veranstaltungsende zu verlassen. Ein vorzeitiger Abbau des Standes oder das vorzeitige Verlassen des Geländes ist grundsätzlich nicht zulässig. Nach Veranstaltungsende erfolgt die persönliche Standabnahme durch die Flohmarktaufsicht. Verlässt ein Teilnehmer das Veranstaltungsgelände vorzeitig oder baut den Stand vor Veranstaltungsende ab, entfällt die Möglichkeit einer persönlichen Standabnahme. Unabhängig davon bleibt der Teilnehmer bis zur offiziellen Endkontrolle für den ordnungsgemäßen Zustand des Standplatzes verantwortlich. Sollten bei der Endkontrolle Verunreinigungen, Abfälle oder zurückgelassene Gegenstände festgestellt werden oder wird gegen die Verpflichtung zum Verbleib bis Veranstaltungsende verstoßen, kann die Müllkaution ganz oder teilweise (nach Ermessen der Flohmarktaufsicht) einbehalten werden.
6. Platzmarkierungen, durch die die Markstände abgegrenzt und Fluchtwege festgelegt werden, dürfen nicht verändert, beschädigt, versetzt oder entfernt werden.
7. Es sind die gesetzlichen arbeits- und gewerberechtlichen Vorschriften, die Brandschutz- und Unfallverhütungsvorschriften zu beachten.
8. Jeder Flohmarktteilnehmer und Besucher hat sein Verhalten auf dem Markt und den Zustand seiner Sachen so einzurichten, dass keine Person geschädigt, gefährdet oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert oder belästigt und keine Sache beschädigt oder gefährdet wird.
9. Es ist insbesondere unzulässig
- Waren im Umhergehen anzubieten.
- Hunde unangeleint mitzuführen
- Lebensmittel anzubieten
10. Der Betrieb von Musikinstrumenten, Tonübertragungsanlagen, Lautsprecheranlagen, Megaphonen und anderen Lautsprechereinrichtungen sind auf dem Veranstaltungsgelände nicht gestattet.
11. Die Standgebühr beträgt 15,00 Euro für einen Verkaufsstand bis 3 m sowie für einen Verkaufsstand in einer Hütte auf der Weihnachtsmarkt-/Festivalwiese. Für einen Verkaufsstand bis 4 m beträgt die Standgebühr 20,00 Euro Die Standgebühr ist vor Veranstaltungsbeginn gemäß den Vorgaben des Veranstalters zu entrichten. Zusätzlich zahlt jeder Teilnehmer (pro Anmeldung) eine Müllkaution von 20,00 Euro Das Flohmarktgelände darf nicht verunreinigt werden. Die Aussteller sind für die Sauberkeit Ihrer Stände verantwortlich. Papier und Abfälle aller Art sowie Verpackungen sind von den Teilnehmern zu sammeln und wieder mitzunehmen. Bei Abreise ist der Stand der Flohmarktleitung zu übergeben. Sollte der Veranstalter nachreinigen müssen, wird die Kaution einbehalten.
Die Gebühr (Standgebühr und Müllkaution) ist spätestens 3 Werktage nach Anmeldung per Überweisung zu entrichten. Andernfalls besteht kein Anspruch mehr auf eine Verkaufsfläche. Alle Teilnehmer, die sich erst 3 Werktage vor Veranstaltungsbeginn oder kurzfristiger anmelden, werden gebeten eine Bestätigung der Bezahlung der Gebühr mitzubringen (z. B. Durchschlag der Überweisung / Überweisungsbeleg).
Überweisung der Gebühr an:
Empfänger: Weissenhäuser Strand GmbH & Co. KG
Bank: VR Bank zwischen den Meeren eG
Verwendungszweck: Flohmarkt + Name des Anmelders
BIC: GENODEF1NSH
IBAN: DE21 2139 0008 0000 514 004
Die Müllkaution wird nach Freigabe der Flohmarktaufsicht (nach Veranstaltungsende und erfolgter Standabnahme) innerhalb von 14 Tagen auf das Ursprungskonto erstattet. Dies erfolgt ohne weitere Aufforderung. Eine Barauszahlung vor Ort erfolgt nicht.
12. Rücktritt / Storno / Absage: Sollten Sie die Reservierung stornieren müssen, ohne dass dafür ein Grund vorliegt, sind wir immer bemüht Stornogebühren zu vermeiden. Wir versuchen, Ihren Standplatz anderweitig zu vergeben. Der Rücktritt hat schriftlich an den Veranstalter (bankett@weissenhaeuserstrand.de) zu erfolgen. Sie haben die Möglichkeit 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn zu stornieren. Sollten wir Ihren gebuchten Standplatz nicht weitervermieten können, haben Sie die folgenden Storno- und Ausfallgebühren zu zahlen:
- 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn 0% der Standkosten inkl. Müllkaution
- 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn 50% der Standkosten inkl. Müllkaution
- 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn 100% der Standkosten inkl. Müllkaution.
13. Bereits gezahltes Standgeld wird bei Nichterscheinen, verspätetem Aufbau, vorzeitigem Abbau oder vorzeitigem Verlassen des Veranstaltungsgeländes nicht erstattet. Die Rückzahlung der Müllkaution richtet sich nach den Regelungen in Ziffer 5. Bei Vorliegen der dort genannten Voraussetzungen kann die Müllkaution ganz oder teilweise einbehalten werden.
14. Bei Nichterscheinen oder einem verspätetem Aufbaubeginn, (eine Stunde vor Veranstaltungsbeginn) behalten wir uns vor, Ihnen zusätzlich 50,00 Euro in Rechnung zu stellen.
15. Werbung jeglicher Art muss im Vorwege in schriftlicher Form mit dem Park geklärt werden.
16. Für den ordnungsgemäßen Verlauf des Flohmarktes sorgt der Park. Für die Bewachung und die Beaufsichtigung des Standes sind allein die Teilnehmer verantwortlich. Diese haften auch für jeden Schaden, den sie selbst oder eine ihr zugehörige Person verursacht haben.
17. Für alle Schäden an den Einrichtungen, am Platz der Veranstaltung oder Equipment des Parks, sowie Schäden die Dritten zugefügt werden, haften in vollem Umfang die Verursacher. Der Veranstalter haftet nicht für Ware und Ausrüstung der Teilnehmer.
18. Zu- und Durchgänge sowie die Fluchtwege sind auch beim Auf- und Abbau der Stände freizuhalten. Dies gilt selbstverständlich während der gesamten Marktdauer.
19. Fällt die Veranstaltung aus, kann der Park, gleich aus welchen Gründen, nicht für Spesen und Kosten haftbar gemacht werden.
20. Der Teilnehmer erklärt sich einverstanden, dass seine in der Anmeldung angegebenen personenbezogenen Daten zum Zwecke der Durchführung der Veranstaltung gespeichert und im Zusammenhang mit der Veranstaltung aufgenommene Foto- und Filmaufnahmen sowie Interviews in Rundfunk, Fernsehen, Werbung oder fotomechanische Vervielfältigungen, z. B. auf der Internetseite des Veranstalters unentgeltlich genutzt werden dürfen. Dem Teilnehmer ist bewusst, dass er aufgrund der Teilnahme an dieser Veranstaltung auch von Zuschauern lichtbildtechnisch aufgenommen werden kann. Hierauf hat der Veranstalter keinen Einfluss.
21. Für auf dem Veranstaltungsgelände oder am Standplatz zurückgelassene, vergessene oder verlorene Gegenstände übernimmt der Veranstalter keine Haftung. Dies gilt insbesondere für deren Beschädigung, Verlust oder Diebstahl. Eine Verpflichtung zur Aufbewahrung oder Nachsendung zurückgelassener Gegenstände besteht nicht.
22. Gerichtsstand ist das Gericht des Firmensitzes.
*Infoblatt verbotene Ware
- NS-Symbole
- Kriegsverherrlichende Schriften und Filme
- Hieb- Stich- und Feuerwaffen
- jugendgefährdende Schriften und Filme
- lebende Tiere
- Lebens- und Genussmittel
- Neuware
- Plagiate
- Raubkopien
- Produkte jeglicher Art mit verfassungsfeindlichen Symbolen
- Gewalt verherrlichende u. rassistische Schriften
- pyrotechnische Gegenstände (z.B. Feuerwerkskörper)
- Arzneimittel
- Lebensmittelergänzungen
- Filme/Spiele mit FSK=18 oder ohne Angabe einer FSK bzw. mit ausländischer FSK
- Pornographie und alle vom Gesetzgeber untersagten Waren
Stand: 08/26
Änderungen vorbehalten.



