Wir bitten um vorherige Online-Buchung, um Wartezeiten zu minimieren. Registrierung vor Ort auch möglich.
- Einfach, schnell, sicher.
- Wann: Täglich von 07:00 Uhr bis 15:00 Uhr
- Wo: Weissenhäuser Strand auf dem Anreiseparkplatz P1
- In Kooperation mit der Gemeinde Wangels
- Durchgeführt von geschultem Personal
- Die Probeentnahme erfolgt optional auch durch das Autofenster.
- Abstrich oder Spucktest (auf Anfrage) möglich.
- Das Testergebnis Ihres Antigen-Schnelltests erhalten Sie etwa 15 Minuten später per Mail oder optional eine Bestätigungs-SMS
Preise
- Antigen-Schnelltest (ohne Testanlass): 10,00 €
- Antigen-Schnelltest (Schüler, Studenten und Personen ab 60 Jahre ohne Testanlass): 7,00 €
- Antigen-Schnelltest (Abstrich Bürgertestung: Pflegepersonen): 0,00 €
- Antigen-Schnelltest (Abstrich Bürgertestung: Besuch Pflegeheim, Krankenhaus, etc.): 0,00 €
Antigen-Schnelltest (Abstrich Bürgertestung: Leistungsberechtigte/Beschäftigte persönliches Budget): 0,00 €
Bezahlung
- Vorabbuchung online: ausschließlich per Paypal
- Check-in vor Ort: ausschließlich per EC- oder Kreditkarte
Lageplan des Ferien- und Freizeitparks Weissenhäuser Strand
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Attraktionen










Allgemein
- Anreiseparkplätze Check-in
- Svens Surfschule
- Wildgehege Damwild
- Dünenbad
- Tagungen
- Service Point
- Geldautomat
- COVID-19 Testzentrum
- Information / Check-in
- Schiff Geheimrat Ladisch
- Quick Check-In
- Tennisplatz
- Spielplätze
- Bushaltestellen
- Schrankenanlagen A - G
- Behinderten WCs
- Öffentliche WCs
- Parkplätze
Gastronomie









Hinweise zum Datenschutz
Wir bieten eine einfache, sichere und fachgerechte Durchführung: Die Probeentnahme erfolgt durch das Autofenster. Alle Tests werden von medizinischem Fachpersonal durchgeführt. Das Testergebnis Ihres Antigen-Schnelltests erhalten Sie ca. 15 Minuten später per SMS sowie ein Zertifikat über den Befund per E-Mail.
Im Falle eines positiven Ergebnisses sind wir verpflichtet, das Ergebnis dem örtlichen Gesundheitsamt mitzuteilen. Sie sind hingegen verpflichtet, umgehend einen sogenannten PCR-Test durchzuführen und sich in häusliche Quarantäne zu begeben.
Auch ein negatives Testergebnis stellt nur eine Momentaufnahme dar und entbindet nicht von Hygiene- und Schutzmaßnahmen (AHA-Formel). Ein Schnelltest senkt jedoch das Risiko, dass man ohne Corona-Symptome unwissentlich andere infiziert.
Die personenbezogenen Daten, die für die Durchführung der Schnelltests verarbeitet werden, sind:
- Anrede
- Vor- und Nachname
- (Mobil-)Telefonnummer
- E-Mail-Adresse
- Anschrift
- Geburtsdatum
- Testergebnis
Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt aufgrund Ihrer Einwilligung und demnach gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO. Für Gesundheitsdaten, die verarbeitet werden, erfolgt die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ebenfalls aufgrund Ihrer Einwilligung, hier jedoch gemäß Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO. Diese Einwilligungen sind freiwillig und können jederzeit widerrufen werden. Der Widerruf ist formfrei an den in dieser Datenschutzerklärung genannten Verantwortlichen zu richten.
Sofern eine akute Infektion mit SARS-CoV-2 bzw. eine Erkrankung an COVID-19 nachgewiesen wird, handelt es sich um eine meldepflichtige Infektion bzw. Krankheit nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG). In diesem Fall müssen Ihre personenbezogenen Daten zusammen mit dem positiven Testergebnis bzw. im Falle eines anschließenden PCR-Tests von dem Labor den zuständigen Gesundheitsbehörden gemeldet bzw. übermittelt werden (§ 8 IfSG i.V.m. Art. 6 Abs. 1 lit. d DSGVO, Art. 9 Abs. 2 lit. h DSGVO).
Die bei den Untersuchungen erhobenen personenbezogenen Daten werden ausschließlich für Zwecke des Infektionsschutzes im Sinne des IfSG verarbeitet (§ 25 Abs. 3 Satz 4 IfSG).
Die Daten werden gelöscht, sobald sie für den Zweck ihrer Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind. Sie sind berechtigt, Auskunft der beim Verantwortlichen über Sie gespeicherten Daten zu beantragen sowie bei Unrichtigkeit der Daten die Berichtigung oder bei unzulässiger Datenspeicherung die Löschung der Daten zu fordern. Weitere Informationen zu den Ihnen zustehenden „Rechte der betroffenen Person“ gemäß Kapitel III DSGVO finden Sie im oberen Teil dieser Datenschutzerklärung.
Wir möchten Sie ebenso darüber informieren, dass wir für die Durchführung und Organisation der Schnelltests das iFrame „Covidoo“ des Dienstleisters Code Piraten GmbH, Am Ruhmbach 44, 45149 Essen, einsetzen (im Folgenden „Covidoo“ genannt).
iFrames ermöglichen es den Webseiten-Programmierern, ohne großen Aufwand externe Funktionen oder Dokumente in eine Webseite einzubinden.
Mit Covidoo wurde ein Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 Abs. 4 DSGVO geschlossen. Mit solchen Verträgen werden Dienstleister, die im Auftrag eines Verantwortlichen personenbezogene Daten verarbeiten, auf die strengen datenschutzrechtlichen Vorgaben der DSGVO verpflichtet. Ihre Daten befinden sich also jederzeit in guten Händen.
Weitere Informationen zu Covidoo finden Sie unter: https://www.covidoo.de/dokumentation/datenschutz
Stand 19. April 2021