Urlaub buchen und bis zu 7.500 € gewinnen

Sehnen Sie sich nach einer wohlverdienten Auszeit? Tanken Sie neue Energie am Weissenhäuser Strand und starten Sie entspannt ins neue Jahr – mit etwas Glück sogar als Gewinner eines unserer Geldpreise im Gesamtwert von bis zu 7.500 €!

So einfach nehmen Sie teil:

  • Buchen Sie jetzt Ihren Aufenthalt für Januar 2026.
  • Pro gebuchter Übernachtung erhalten Sie beim Check-in eine Gewinnspielkarte.
  • Füllen Sie Ihre Gewinnspielkarten vor Ort mit Ihren Kontaktdaten aus.
  • Werfen Sie die ausgefüllten Karten in die Sammelbox am Infopoint.

Das gibt es zu gewinnen:

  • 1. Preis: 7.500 €
  • 2. Preis: 5.000 €
  • 3. Preis: 2.500 €

Pro Unterkunft und Übernachtung gibt es jeweils eine Gewinnspielkarte. Verbringen beispielsweise zwei Personen gemeinsam fünf Nächte im Doppelzimmer, erhalten sie insgesamt fünf Gewinnspielkarten – und damit fünf Gewinnchancen!

Die Gewinner werden im Februar 2026 ausgelost und von uns persönlich benachrichtigt.

So buchen Sie unsere Angebote:

Hinweis

  • Die Angebote haben ein begrenztes Kontingent und gelten nur für Neubuchungen und nach Verfügbarkeit. Bestehende Buchungen sind nicht wandelbar und nicht mit anderen Angeboten kombinierbar.
  • Alle Angaben ohne Gewähr. Für mögliche Falschangaben übernehmen wir keine Haftung. Nachträgliche Änderungen bleiben vorbehalten.

1. Veranstalter, Geltungsbereich und Anerkennung der allgemeinen Teilnahmebedingungen

1.1. Diese Allgemeinen Bedingungen gelten für die Teilnahme an den Gewinnspielen, Preisausschreiben, Lotterien und Verlosungen, die vom Ferien- und Freizeitpark Weissenhäuser Strand GmbH & Co. KG veranstaltet werden.

1.2. Der Ferien- und Freizeitpark Weissenhäuser Strand GmbH & Co. KG behält sich vor, für einzelne Gewinnspiele besondere Teilnahmebedingungen aufzustellen. Diese sind dann auf der jeweiligen Gewinnspielaktionsseite im Internet des Ferien- und Freizeitparks Weissenhäuser Strand GmbH & Co. KG einsehbar.

1.3. Die Gewinnspiele werden vom Ferien- und Freizeitpark Weissenhäuser Strand GmbH & Co. KG, Seestraße 1, 23758 Weissenhäuser Strand veranstaltet.

1.4. Mit der Teilnahme an einem Gewinnspiel, das vom Ferien- und Freizeitpark Weissenhäuser Strand GmbH & Co. KG veranstaltet wird, erkennt der Teilnehmer diese Allgemeinen Teilnahmebedingungen ausdrücklich und verbindlich an.

1.5. Im Folgenden umfasst der Begriff „Gewinnspiel“ sowohl Gewinnspiele als auch Verlosungen, Glücksspiele, Lotterien und Preisausschreiben.

2. Teilnahmeberechtigung

2.1. Teilnahmeberechtigt sind alle natürlichen Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.

2.2. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Mitarbeiter des Ferien- und Freizeitparks Weissenhäuser Strand GmbH & Co. KG sowie alle Personen, die mit der Durchführung des jeweiligen Gewinnspiels beschäftigt sind oder waren. Gleiches gilt für Angehörige (§ 15 AO) ersten und zweiten Grades und deren Lebenspartner.

2.3. Es wird ein Los pro Übernachtung und Unterkunft vergeben.

2.4. Die Teilnahme am Gewinnspiel ist an eine Übernachtung im Januar im Ferien- und Freizeitpark oder im 4-Sterne-Strandhotel Weissenhäuser Strand gebunden. Ausgenommen sind Übernachtungen im Rahmen von Tagungen, Gruppen- oder Schulreisen sowie gewerbliche Kunden.

2.5. Für die Richtigkeit der angegebenen Daten (insbesondere Telefonnummer und Post-/E-Mail-Adresse) ist der Teilnehmer verantwortlich.

2.6. Die Personenangaben müssen der Wahrheit entsprechen. Andernfalls erfolgt ein Ausschluss vom Gewinnspiel gemäß Ziffer 7.

3. Ablauf des Gewinnspiels

Über den genauen Ablauf (Beginn und Ende, Teilnahme- und Auswahlverfahren, Gewinnfragen/-aufgaben) informiert der Ferien- und Freizeitpark Weissenhäuser Strand auf der jeweiligen Gewinnspielaktionsseite. Die Auslosung für Januar erfolgt im Februar.

4. Teilnahme über Telefon / Kosten

Die Teilnahme am Gewinnspiel setzt eine tatsächliche Anreise und Übernachtung im Ferien- und Freizeitpark oder 4-Sterne-Strandhotel Weissenhäuser Strand voraus. Buchungen ohne Anreise berechtigen nicht zur Teilnahme.

5. Gewinn

5.1. Es werden drei Geldpreise vergeben:

  • 1. Preis: 7.500 €
  • 2. Preis: 5.000 €
  • 3. Preis: 2.500 €

5.2. Eine Barauszahlung des Geldgewinns ist möglich. Der Gewinnanspruch ist nicht übertragbar.

5.3. Die Auszahlung erfolgt auf Wunsch per Überweisung auf das vom Gewinner angegebene Bankkonto. Bankgebühren trägt der Veranstalter.

5.4. Ist der Gewinner mit der Auszahlung per Überweisung einverstanden, so werden persönliches Erscheinen und Abholung vor Ort nicht erforderlich. Die Auszahlung erfolgt innerhalb von 30 Tagen nach Bekanntgabe des Gewinners.

6. Ausschluss von Teilnehmern

6.1. Der Ferien- und Freizeitpark Weissenhäuser Strand GmbH & Co. KG behält sich vor, Teilnehmer bei schuldhaften Verstößen gegen die Teilnahmebedingungen oder Manipulation vom Gewinnspiel auszuschließen.

6.2. Ebenfalls ausgeschlossen werden Personen, bei denen der begründete Verdacht besteht, dass sie sich in strafbarer, ehrverletzender oder volksverhetzender Weise äußern werden.

7. Ausschluss von der Ausschüttung des Gewinns

Stellt der Veranstalter nachträglich fest, dass ein Ausschlussgrund gemäß Ziffer 6 vorliegt oder eine Unrichtigkeit in den Teilnehmerangaben (Ziffer 2.6), kann der Veranstalter den Teilnehmer von der Ausschüttung des Gewinns ausschließen.

8. Veröffentlichung von Namen; Promotion

8.1. Der Ferien- und Freizeitpark Weissenhäuser Strand GmbH & Co. KG darf den Namen des Gewinners auf seinen Internet- und Social-Media-Seiten veröffentlichen, sofern der Gewinner nicht ausdrücklich widerspricht.

8.2. Der Gewinner verpflichtet sich, in angemessenem Rahmen kostenlos für Audio-, Foto-, Bild- und Textpromotion zur Verfügung zu stehen und stimmt einer zweckgebundenen Veröffentlichung seines Beitrags in Wort, Bild oder Text zu.

9. Abbruch des Gewinnspiels

Der Veranstalter behält sich vor, das Gewinnspiel jederzeit ohne Vorankündigung abzubrechen oder zu beenden, insbesondere bei höherer Gewalt oder organisatorischen, technischen oder rechtlichen Gründen. Teilnehmer haben in diesem Fall keinen Anspruch auf Schadenersatz.

10. Haftung

10.1. Der Veranstalter haftet nicht für falsche Angaben der Teilnehmer oder Dritter im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel.

10.2. Der Veranstalter übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit von Verlinkungen und Hinweisen im Rahmen des Gewinnspiels.

10.3. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden durch Störungen technischer Anlagen, Verzögerungen oder Unterbrechungen bei Übertragungen oder im Zusammenhang mit der Teilnahme bzw. der Nutzung des Gewinns. Hiervon unberührt bleiben Ersatzansprüche für Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie vertragliche Kernpflichten.

11. Verhältnis mündlicher Angaben / schriftliche Teilnahmebedingungen

Abweichende mündliche Angaben haben keine Gültigkeit; maßgeblich sind die schriftlichen Bedingungen.

12. Änderung der Teilnahmebedingungen

Der Veranstalter behält sich vor, diese Teilnahmebedingungen jederzeit zu ändern.

13. Datenschutz

13.1. Alle personenbezogenen Daten werden ausschließlich zur Durchführung des Gewinnspiels genutzt. Eine Weitergabe an Dritte oder Nutzung für Werbezwecke erfolgt nicht.

13.2. Nach Abschluss des Gewinnspiels werden die Daten unverzüglich gesperrt und anschließend gelöscht. Widerruft ein Teilnehmer seine Einwilligung, ist er von der Gewinnteilnahme ausgeschlossen. Widerruf an marketing@weissenhaeuserstrand.de.

14. Schlussbestimmungen

14.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

14.2. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.

14.3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein, bleibt der Rest wirksam. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Klausel, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

14.4. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Weissenhäuser Strand, soweit zulässig; andernfalls der Sitz der beklagten Partei.

14.5. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

15. Gewinnspielanbieter

Ferien- und Freizeitpark Weissenhäuser Strand GmbH & Co. KG
Seestraße 1
23758 Weissenhäuser Strand
Tel.: 04361 55 0
Fax: 04361 55 2720
E-Mail: info@weissenhaeuserstrand.de
Umsatzsteuer-ID: DE 135233849
Amtsgericht Oldenburg i. H. HR A 1093
Persönlich haftende Gesellschafterin:
Weissenhäuser Strand Betriebs GmbH, Geschäftsführer: David Depenau, Hagen Dreischhoff, Amtsgericht Oldenburg/H. HR B 122
Vorsitzender des Aufsichtsrats: Dr. Tobias Eisenmann