Haus- und Badeordnung
- Mit dem Betreten der Einrichtung erkennt jeder Besucher die Bestimmungen dieser Haus- und Badeordnung an.
- Eintrittskarten zum einmaligen Besuch verlieren mit dem Verlassen der Einrichtung ihre Gültigkeit.
- Verlorene Schrankschlüssel oder Schrank-Wertmarken (Chip-Coin) sind zu ersetzen.
- Für abhanden gekommene Sachen aus den öffentlichen Räumen oder den Garderobenschränken wird keine Haftung übernommen bzw. Ersatz geleistet.
- Das Mitbringen und der Verzehr von Nahrungsmitteln sind untersagt. Essen und Trinken ist allein in dem gastronomischen Bereich gestattet.
- Glas oder glasähnliche Behälter dürfen nicht mit in die Badelandschaft genommen werden. Die im Ausschank erhaltenen Behälter sind in den gastronomischen Bereichen zu belassen.
- Im gesamten Badeparadies besteht Rauchverbot, einschl. E-Zigaretten.
- Kinder unter 10 Jahren dürfen die Badelandschaft nur in Begleitung Erziehungsberechtigter und unter deren Aufsicht betreten. Eine besondere Überwachung der Kinder wird nicht übernommen.
- Personen mit ansteckenden Hautausschlägen, offenen Wunden oder übertragbaren Krankheiten sowie unsaubere oder auffällig unter Alkoholeinfluss stehende Personen erhalten keinen Eintritt, beziehungsweise können aus der Einrichtung ohne eine Erstattung verwiesen werden.
- Im Badeparadies ist nur eine ordentliche Badebekleidung erlaubt, T-Shirt oder über knielange Hose sind nicht gestattet. Burkinis müssen aus dehnungsfreien Badeanzugstoffen bestehen.
- Springen oder gegenseitiges Hineinstoßen vom Beckenrand gefährdet andere und ist daher nicht erlaubt.
- Harte Wurfgeräte (Tennisbälle, Lederbälle, Frisbeescheiben usw.) und Schwimmflossen bergen Gefahren und dürfen daher nicht benutzt werden.
- Das Klettern an den Felswänden sowie das Laufen in der Halle sind nicht gestattet.
- Die Saunaeinrichtung dient der Entspannung. Ruhe und ein angemessenes Verhalten sind erforderlich.
- Saunabereiche sind Nacktbereiche. Im Interesse aller Saunabadenden kann hier keine Ausnahme gestattet werden. Personen unter 18 Jahren ist der alleinige Zutritt zur Sauna nicht gestattet.
- Liegen können nicht für alle Gäste vorgehalten werden. Hier gilt wie im gesamten Bereich die Liegen nicht dauerhaft zu belegen.
- Die Benutzung sämtlicher Einrichtungen sowie Spiel- und Sportgeräte erfolgt auf eigene Gefahr.
- Fundsachen bitte immer dem Aufsichtpersonal abgeben.
- Bei Benutzung durch Schulen, Vereinen oder anderen Organisationen hat der Lehrer bzw. der Gruppenleiter die volle Aufsicht zu übernehmen. Er ist für die Einhaltung der Haus- und Badeordnung verantwortlich.
- Besucher, die wiederholt oder schwerwiegend den Bestimmungen der Haus- und Badeordnung zuwiderhandeln, können aus dem Bad verwiesen werden.
- Im Falle der Ausweisung wird das entrichtete Eintrittsgeld nicht erstattet.
- Den Hinweistafeln und den Anweisungen des aufsichtführenden Personals ist Folge zu leisten.
- Der Weissenhäuser Strand GmbH & Co. KG ist es vorbehalten den täglichen Einlass (für Hausgäste) in das Badeparadies, bei starker Auslastung oder in Ferienzeiten, auf 3 Stunden zu beschränken.
Viel Vergnügen in unserer Einrichtung
Stand Oktober 2017