Hausordnung
- Mit dem Betreten der Einrichtung erkennt jeder Besucher die Bestimmungen dieser Hausordnung an.
- Eintrittskarten zum einmaligen Besuch verlieren mit dem Verlassen der Einrichtung ihre Gültigkeit.
- Das Mitbringen und der Verzehr von Speisen und Getränken ist untersagt. Essen und Trinken ist allein in den gastronomischen Bereichen gestattet.
- Das Füttern der Koikarpfen und Vögel ist nur mit hauseigenem Futter gestattet.
- Die Benutzung sämtlicher Einrichtungen sowie Spiel- und Sportgeräte erfolgt auf eigene Gefahr.
- Eltern haften für ihre Kinder.
- Die im Ausschank erhaltenen Behältnisse sind in den gastronomischen Bereichen zu belassen.
- Für abhanden gekommene Gegenstände wird keine Haftung bzw. Ersatz geleistet.
- Fundsachen bitte am Informationsstand abgeben.
- Bei Benutzung durch Schulen, Vereine oder anderen Organisationen hat der Lehrer bzw. der Gruppenleiter die volle Aufsicht zu übernehmen. Er ist für die Einhaltung der Hausordnung verantwortlich.
- Besucher, die wiederholt oder schwerwiegend den Bestimmungen der Hausordnung zuwiderhandeln, können der Einrichtung verwiesen werden.
- Im Falle der Ausweisung wird das entrichtete Eintrittsgeld nicht erstattet.
- Den Hinweistafeln und den Anweisungen des aufsichtführenden Personals ist Folge zu leisten.
- Haustiere sind nicht gestattet.
Viel Vergnügen im Abenteuer Dschungelland!
Stand Oktober 2017